Windenergie ist das Thema morgen

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Morgen Abend geht es in der Stadtvertretung um die Windenergie (wir berichteten). CDU, FDP und WfB möchten ein fast zweijähriges Moratorium für den Bürgerwindpark durchsetzen. Dazu erreichte uns Pressemitteilung von SPD und Grünen:

Atomkraftwerk
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Die Energiewende-Wende der CDU
Rolle rückwärts kostet die Stadt Bargteheide 500.000 Euro

Die CDU-Fraktion bringt gemeinsam mit WfB und FDP zur Stadtvertretersitzung am 24.09.2015 den Antrag ein, die bereits beantragte Baugenehmigung für den Bürgerwindpark Bargteheide derzeit nicht beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) abzurufen.

Damit will die CDU einen früheren Beschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr 2012 kippen, den sie selbst mit anderen Parteien für die Errichtung eines Bürgerwindparks gefasst hat.

Wir Grünen werden diesen Antrag ablehnen und werden zusammen mit der SPD beantragen, dass die Stadt die Baugenehmigung beim LLUR abruft. Die Stadt soll die Baugenehmigung (Wert 500.000 Euro) dann an einen geeigneten Interessenten verkaufen, der sich zur Errichtung eines Bürgerwindparks verpflichtet. Dazu liegen mehrere Angebote vor.

Sollte die Mehrheit der Stadtvertretung dem Antrag von CDU, WfB und FDP zustimmen, dann hätte dies gravierende Konsequenzen:

– Die Stadt würde auf mehr als 400.000 Euro Gutachterkosten sitzenbleiben. Geld, das im städtischen Haushalt dringend benötigt wird.

– Hinzu kommen 60.000 Euro bis 100.000 Euro für die Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens. Diese Gebühr wird fällig, ganz gleich, ob die Genehmigung abgerufen wird oder nicht.

– Es wäre das Aus für einen Bürgerwindpark, an dem sich alle
Bargteheiderinnen und Bargteheider beteiligen können.

– Der Bau von Windkraftanlagen im Stadtgebiet wäre durch den Rückzug der CDU keineswegs verhindert. Im Gegenteil: Zumindest eine Landwirtin will Windkraftanlagen am Glindfelder Weg bauen, die Investoren stehen Schlange. Die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger wären ausgebootet.
Fragwürdig ist die Rolle des Ersten Stadtrats und CDU-Fraktionschefs Claus Christian Claussen. Er vertritt als Erster Stadtrat den in der Sache befangenen Bürgermeister Henning Görtz. Als Chef der Verwaltung ist Claussen von Amts wegen verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtvertretung auszuführen. Das hat er nicht getan.

Seit Wochen hätte Claus Christian Claussen die Baugenehmigung für den Bürgerwindpark abrufen können. Warum hat er es nicht getan?

Der Beschluss der Stadtvertretung für die Errichtung eines Bürgerwindparks gilt bis heute. Mit ihrem Antrag will die CDU jetzt aus dem genehmigungsreifen Projekt aussteigen, wohlwissend, dass sie der Stadt Bargteheide damit großen finanziellen Schaden zufügt – und den Bau eines Windparks dennoch nicht verhindert.
Bündnis 90/ Die Grünen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
SPD und Bündnis 90 / Die Grünen
für die Sitzung der Stadtvertretung am 24.09.2015
Antrag zum TOP 9:
Weiteres Vorgehen betreffend „Bürgerwindpark Bargteheide“
Die Stadtvertretung möge beschließen:
1. Die Baugenehmigung für die geplante Errichtung von drei Windkraftanlagen südlich des Glindfelder Weges ist beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) abzurufen, da die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, hier insbesondere eine Ausnahme-genehmigung gem. § 18a Abs. 2 des Windenergieplanungssicherstellungs-gesetzes (WEPSG), in Aussicht stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung unter Beachtung von § 90 der Gemeindeordnung (GO) an einen geeigneten Interessenten, der sich insbesondere zur Errichtung eines Bürgerwindparks verpflichtet, zu veräußern.
Begründung: folgt mündlich

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