Berlin- Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) die Voraussetzung geschaffen, den Glasfaserausbau voranzutreiben. Zentrale Bausteine sind die kostengünstige Mitverlegung von Glasfasernetzen und die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze für den Breitbandausbau.
Mithilfe dieses Gesetzes soll sichergestellt werden, dass bei der Erschließung von Neubaugebieten moderne Glasfaserleitungen mitverlegt werden. Gerade bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern und größeren Wohneinheiten sollen Leerrohre einen Glasfaserzugang ermöglichen. Soweit der Bedarf besteht, ist auch bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen die Glasfaserinfrastruktur zu berücksichtigen. Anders sieht es hingegen bei den Einfamilienhäusern aus. Dort erfolgt die Verlegung von Glasfaserrohren auf freiwilliger Basis.
Für den ländlichen Raum wird die oberirdische Glasfaserverlegung gefördert, um auch die Bürgerinnen und Bürger vom Land schnell und einfach an das Internet anzuschließen.
Die Telekommunikationsanbieter haben mit dem DigiNetzG einen Rechtsanspruch bestehende Strom- und Abwassernetze mitnutzen zu können. So werden auf der einen Seite Kosten reduziert und auf der anderen Seite können zukünftig mehr Bürger per Glasfaser an das schnelle Internet angeschlossen werden.
Zudem wird der Ausbau der Mobilfunknetze vereinfacht. Künftig können Laternen und Ampeln als Standorte für Mobilfunksender genutzt werden. Dies senkt ebenfalls die Kosten für den Ausbau hochmoderner, engmaschiger 5G-Netze und ist gleichzeitig die Grundlage für die neue Innovation- das automatisierte Fahren.
Mit diesem neuen Gesetz wird der flächendeckende Ausbau von schnellem Internet weiter vorangetrieben und eine Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung gewährleistet.