Der Ahrensburger Landtagsabgeordnete Tobias von Pein (SPD) und Sprecher seiner Fraktion gegen Rechtsextremismus erklärt zur deutlich angestiegenen Zahl von Rechtsrock-Konzerten in Schleswig-Holstein im Jahr 2017:
Immer mehr Konzerte mit klar rechtsextremem Bezug finden im Verborgenen statt. Das ist das Ergebnis einer kleinen Anfrage, die der SPD-Landtagsabgeordnete und Sprecher gegen Rechtsextremismus, Tobias von Pein gestellt hat.
Dass diese Veranstaltungen offenbar immer wieder ungehindert stattfinden können, erfüllt ihn mit großer Sorge, denn hier werden Volksverhetzung und Rassismus propagiert. Sie sind identitätsstiftend für die Szene und dienen u.a. dem geschützten Austausch. Er ist sich sicher: „Konzerte und Kampfsportveranstaltungen sowie der dort verkaufte Merchandise sind wichtige Einnahmequellen für die Szene und so kann ein vehementeres Vorgehen diese Strukturen auch finanziell hart treffen.“
Wenn die Polizei schon vor Ort ist, wie aus der Antwort auf die Anfrage ebenfalls hervorgeht, dann muss sie auch härter durchgreifen, als lediglich im Vorwege Personenkontrollen durchzuführen, bei denen verfassungsfeindliche Symbole gefunden werden. Wenn Gruppen wie „Kategorie C“ (Hungrige Wölfe) und „Hausverbot“ auftreten, wie in Wahlstedt, ist mit großem Andrang aus der Szene zu rechnen, im vergangenen Jahr waren es 60 bis 80 Personen, die durch Flyer informiert wurden und anschließend über die Handynummer eines Mitglieds der Rockerbande Bandidos den Ort erfuhren: das Clubhaus des örtlichen Chapters.
In der Antwort der Landesregierung finden sich viele Leerstellen: von den insgesamt 10 im Verfassungsschutzbericht 2017 aufgeführten Konzerten kann die Landesregierung nur über eines nähere Angaben machen, mit Verweis auf Geheimhaltungspflichten. Solche Konzerte und Liederabende müssen nach Meinung von Tobias von Pein stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden:
„Wenn schon bei dem einen Konzert, über das man exemplarisch informiert, derart bekannte Bands auftreten, würde mich auch interessieren, mit was für einer Qualität wir es insgesamt zu tun haben in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung darf sich nicht hinter Geheimhaltungspflichten verstecken, sondern muss den Beteiligten aufzeigen, dass sie mitnichten im Dunkeln agieren können ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen. Bis zu 170 Zuhörer sind keine Kleinigkeit, das ist vielmehr erschreckend.“