Bad Oldesloe. Die Landesregierung hat am gestrigen Abend einen Erlass zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober zur Bekämpfung der Coronapandemie veröffentlicht.
Mit dem Erlass werden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Welche Maßnahmen zur Anwendung kommen, richtet sich auch danach, ob die Erkrankungszahlen auf eine Viruszirkulation in der Bevölkerung oder auf ein regional begrenztes Geschehen – wie z.B. in einer Einrichtung – zurückzuführen sind. Die Kreise/ kreisfreien Städte haben eine entsprechende Bewertung in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium vorgenommen.
Im Falle einer Zirkulation der Infektion in der Bevölkerung, wie dies im Kreis Stormarn festzustellen ist, gelten wie angekündigt bei Überschreitung festgelegter Inzidenzwerte, also der Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnern, folgende Maßnahmen
A) bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 35 pro 100.000 Einwohner unter anderem:
– Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger und/oder dichter zusammen kommen, z.B. auf Märkten, belebten Plätzen, Einkaufsstraßen.
– Einführung einer Sperrstunde in der Gastronomie ab 23.00 bis 06.00 Uhr des Folgetags
– Beschränkungen für Veranstaltungen, dazu zählen auch private Feiern
B) bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 50 pro 100.000 Einwohner unter anderem:
– Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger und/oder dichter zusammen kommen, z.B. auf Märkten, belebten Plätzen, Einkaufsstraßen.
– Einführung einer Sperrstunde in der Gastronomie ab 23.00 bis 06.00 Uhr des Folgetags
– Beschränkungen für Veranstaltungen, dazu zählen auch private Feiern
– Generelles Verbot des Außerhausverkaufes von Alkohol ab 23.00 bis 06.00 Uhr des Folgetags (Gaststätten, Tankstellen oder beispielsweise Supermärkten).
– weitergehende Kontaktbeschränkungen
Im Kreis Stormarn waren heute 32 weitere Neuinfektionen zu verzeichnen. Darunter sind auch 7 von 9 Bewohnern sowie 5 Beschäftigte eines Alten- und Pflegeheimes im Westen des Kreises. In dieser Einrichtung arbeiten Pflegeheimleitung und Heimaufsicht des Kreises daran, die Versorgung sicherzustellen. Ansonsten erstrecken sich die Infektionsquellen auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens, z.B. Feierlichkeiten, Reisen oder Sport.
Der Inzidenzwert liegt bei 38,1 und hat zur Folge, dass im Kreis Stormarn bis einschließlich 02.11.2020 jetzt als notwendig anzusehende Beschränkungen angeordnet werden, die zum Ziel haben, das Infektionsgeschehen zu stoppen und wieder zurückzudrängen.
Die Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn entnommen werden.
Landrat Dr. Görtz: „Vor dem Hintergrund der aktuell wieder gestiegenen Fallzahlen der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im gesamten Bundesgebiet, in Schleswig-Holstein sowie der Anzahl an Neuerkrankungen an COVID-19 im gesamten Gebiet des Kreises Stormarn müssen unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden.
Effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung der wesentlichen Funktionen des Gesundheitssystems sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sicherzustellen.
Die großflächige Unterbrechung, Eindämmung bzw. Verzögerung der Ausbreitung des neuen Erregers stellt das einzig wirksame Vorgehen dar, um diese Ziele zu erreichen.
Sie alle können durch Ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln dazu beitragen, dass diese Grenzwerte wieder unterschritten werden.