Ahrensburg (ots) – Am Dienstag (26.04.2022), gegen 16.35 Uhr betraten drei Männer ein Schuhgeschäft in der Rathausstraße in Ahrensburg. Während zwei Tatverdächtige sich im Laden umschauten, schlich ein 32-jähriger Mann in den „privaten“ Angestelltenbereich des Geschäftes. Dort wurde er von einer Mitarbeiterin überrascht.
Der Tatverdächtige hatte sich bereits ein fremdes Portemonnaie angeeignet und ließ dieses bei der Entdeckung seiner Person sofort fallen. Die hinzugezogenen Polizeibeamten stellten bei der Durchsuchung des Beschuldigten ein griffbereit in seiner Umhängetasche befindliches Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 cm fest. Während die zwei Tatverdächtigen den Verkaufsraum des Schuhgeschäftes unerkannt verließen, wurde der 32-jährige Georgier nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck durch die Beamten des Polizeireviers Ahrensburg vorläufig festgenommen. Er blieb über Nacht in Polizeigewahrsam und schon am nächsten Tag (27.04.2022) wurde gegen ihn sodann auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Lübeck eine Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Richter verhängte wegen des Vorwurfs des Diebstahls mit Waffen eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten ohne Bewährung gegen den Angeklagten (ohne festen Wohnsitz), der mit einer solch umgehenden Reaktion der Strafverfolgungsbehörden nicht gerechnet hatte.
Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gem. §§ 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.