Am vergangenen Samstag missachtete ein Motorradfahrer die Anhaltezeichen einer Zivilstreife des Polizei Autobahnrevieres. Er flüchtete mit hoher Geschwindigkeit und verunfallte anschließend.
Gegen 18.20 Uhr fiel einer Zivilstreife des Polizei-Autobahnrevieres ein Motorradfahrer auf, der mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der BAB 1 von Lübeck kommend in Fahrtrichtung Hamburg unterwegs war. Die Beamten entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle. Um überhaupt auf das Krad aufschließen und den Motorradfahrer signalisieren zu können, dass eine Kontrolle erfolgen sollte, schalteten die Beamten Blaulicht und das Martinshorn ein. Daraufhin konnte die Zivilstreife zum Kradfahrer aufschließen, sich vor das Fahrzeug setzen und entsprechende Signale über eine Lichtlaufleiste „Bitte Folgen“ geben. Man beabsichtigte die BAB 1 an der Anschlussstelle Bargteheide zu verlassen, um den Kradfahrer auf dem dort vorhandenen Pendlerparkplatz Hammoor einer Kontrolle unterziehen zu können.
Zwar habe der Honda-Fahrer die BAB an der entsprechenden Anschlussstelle verlassen, sei den Beamten jedoch nicht zum Parkplatz gefolgt, sondern habe sein Fahrzeug an der Gabelung im Abfahrtsbereich beschleunigt und sei auf der Parallelspur erneut zurück auf die Autobahn in Richtung Ahrensburg gefahren.
Das Krad sei so stark beschleunigte worden, dass es der Zivilstreife trotz gefahrener Höchstgeschwindigkeit von ca. 250 km/h nicht gelungen sei aufzuschließen, so dass die weitere Verfolgung an der Anschlussstelle Stapelfeld aus Sicherheitsgründen abgebrochen wurde.
Nur kurze Zeit später wurde über die Regionalleitstelle der Polizei ein verunfallter Kradfahrer im Autobahnabfahrtsbereich Ahrensburg gemeldet. Dieser habe sich jedoch von alleine von der Unfallstelle entfernt, weiter in Richtung Ahrensburg. Allerdings sei es dann auf dem verlängerten Ostring erneut zu einem Kradunfall, ohne Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer, gekommen.
Bei beiden Unfällen sei der zuvor geflüchtete Honda-Fahrer involviert gewesen. Sowohl das zuvor abgelesene WL-Kennzeichen als auch die getragene Bekleidung des Fahrers sollen übereingestimmt haben.
Bei dem Kradfahrer handelte es sich um einen 24-Jährigen aus Niedersachsen, der nun leicht verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Überprüfungen ergaben, dass der Niedersache nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis A1 für diese von ihm geführte Motorradklasse war. Weiterhin sei das angebrachte Kennzeichen in einem zu spitzen Winkel angebracht worden, was eine Ablesbarkeit erheblich erschwert.
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein des 24-Jährigen an Ort und Stelle und leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Das Polizei-Autobahnrevier in Bad Oldesloe sucht Zeugen oder Geschädigte in diesem Fall. Wem ist das Motorrad auf der BAB 1 ab der Anschlussstelle Bargteheide in Fahrtrichtung Hamburg aufgefallen. Wer kann Angaben zu dessen Fahrweise machen oder wurde ggf. durch diese Fahrweise gefährdet. Zeugen und Geschädigte melden sich bitte beim Polizei-Autobahnrevier Bad Oldesloe unter der Rufnummer 04531/17060.