Landespolizei als Partner in einem internationalen Verbundeinsatz zur Bekämpfung des Enkeltricks

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Kiel (ots) – Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat mit Beamtinnen und Beamten aus verschiedenen Dienststellen des Landes an einem internationalen Verbundeinsatz gegen Enkeltrick-Betrüger mitgewirkt. Die vorwiegend aus Polen anrufenden Tatverdächtigen (sogenannte „Keiler“) nutzen vor allem die Legende eines angeblichen Verkehrsunfalls eines Familienmitglieds als Betrugsmasche.

Ermittlerinnen und Ermittler von Polizeifachdienststellen aus allen 16 deutschen Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, Österreich und der Schweiz sowie von Europol sind in zwei sogenannten Action Weeks vom 27. November bis 8. Dezember im Auftrag der zuständigen Fachabteilungen der jeweils verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Betrügerinnen und Betrüger vorgegangen. Der Einsatz wurde vom Landeskriminalamt Berlin von der Bundeshauptstadt aus in enger Abstimmung mit der für gewerbs- und bandenmäßige Enkeltrick-Betrugstaten zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin koordiniert.

Den Link zur ausführlichen Pressemitteilung der Polizei Berlin finden Sie hier: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2023/pressemitteilung.1395277.php

In Schleswig-Holstein registrierten die Ermittler in diesem Zeitraum alleine 76 sog. „Schockanrufe“ und wertete 75 Taten als Betrugsversuche. In einem Fall kam es dazu, dass Täter einen größeren fünfstelligen Geldbetrag vom Opfer übergeben bekommen haben. In einem inhaltlich dazu passenden Fall gelang in Neumünster die Festnahme eines 18-jährigen „Abholers“. Er wollte ein älteres Ehepaar dazu bringen 20.000 Euro für die Freilassung der angeblich wegen eines Unfalls in Untersuchungshaft sitzenden Tochter zu zahlen. Hier waren es aber nicht die Ermittlungsergebnisse des internationalen Einsatzes, die zum Erfolg führten, sondern die geistesgegenwärtige Reaktion des Ehepaares die echte Polizei zu informieren, sodass die Festnahme gelingen konnte und der Tatverdächtige inzwischen in Untersuchungshaft sitzt.

Nach über 1500 gezählten Fällen in 2022 wird für 2023 eine noch deutlich höhere Zahl mit erheblicher Schadenssumme erwartet. Deshalb liegt weiterhin ein Fokus der Landespolizei Schleswig-Holstein auf der Prävention zu diesen Betrugsmaschen.

Die wichtigsten Hinweise dazu:

– Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.

– Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.

– In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.

– Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.

– Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.

– Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen bitten.

– Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.

– Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.

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