Kiel (ots) – Vom 11. – 17.03.2024 kontrollierte die Landespolizei Schleswig-Holstein im Rahmen bundesweit koordinierter Maßnahmen im Verkehrssicherheitssektor verstärkt die Einhaltung der Gurtpflicht sowie den Bereich der Ablenkung. Die Anzahl der festgestellten Verstöße befand sich dabei in etwa auf dem Vorjahresniveau.
Insgesamt wurden 4.239 Fahrzeuge mit dem Schwerpunkt Anschnallpflicht kontrolliert. Mit 1.084 nicht angeschnallten Fahrzeuginsassen wurde bei circa jedem vierten Fahrzeug ein entsprechender Verstoß festgestellt. Die Zahl entspricht in etwa der Anzahl aus der thematisch identischen Kontrollwoche im März 2023 (1.012/+ 72). Damals wurden mit knapp 6.000 Kraftfahrzeugen jedoch deutlich mehr Kontrollen durchgeführt. „Diese Werte bestätigen, dass wir als Landespolizei weiter Verkehrskontrollen dieser Art durchführen müssen“, so Lars Hilgendorff aus dem Verkehrsbereich des Landespolizeiamtes. „Das Anlegen des Sicherheitsgurtes entscheidet im Zweifel über Leben und Tod.“
Ergänzend wurde zielgerichtet die verbotene Nutzung elektronischer Geräte durch Fahrzeugführende überprüft. Bei knapp 6.500 Kontrollen wurden 997 Verstöße festgestellt, wobei sich diese Zahl etwas unterhalb der letztjährigen Verstöße bewegt. Jede Ablenkung dieser Art führt dabei zu einem ‚Blindflug‘. „Schaut man bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h für nur 4 Sekunden auf sein Handy, hat man in etwa 55 Meter zurückgelegt“, wie Hilgendorff erläutert.
Weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheitsdelikte wurden in 245 Fällen festgestellt.
Die Verkehrssicherheitsarbeit ist und bleibt ein Kern der polizeilichen Aufgabenbereiche. Neben Schwerpunktkontrollen, kontrolliert und überwacht die Landespolizei das gesamte Jahr über den Straßenverkehr und trägt damit zur Sicherheit im Alltag aller Bürgerinnen und Bürger bei.