Schulträger können Schulassistenten selbst einstellen, müssen aber nicht
Ab dem Schuljahr 2015/2016 gibt es mit den neuen Schulassistenten eine zusätzliche Unterstützung für die Grundschulen in Schleswig-Holstein. Das Land übernimmt sämtliche Kosten. Die Schulträger können dabei aus drei Optionen wählen. Option 1 ist, die Schulassistenten selbst einzustellen. Option 2 ist, das Geld vom Land an einen freien Träger weiterzureichen, der dann die Einstellung übernimmt. Option 3 ist die unbefristete Einstellung der Schulassistenten durch das Land. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Alle drei Optionen sind möglich und gut. Als langjähriges Mitglied des SKS-Ausschusses in Barsbüttel finde ich allerdings, dass die Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Bildungspolitik bei Option 1 am größten sind.“ In allen Fällen übernimmt das Land sämtliche Kosten, von der Verwaltung über die Tarifsteigerungen bis zu den Fortbildungen, die vom IQSH entwickelt werden.
Zunächst werden Schulassistenten im Umfang von 314 Vollzeitstellen eingestellt, 13,2 Millionen Euro stehen jährlich zur Verfügung. Weil diese Stellen für qualifizierte Erzieherinnen berechnet sind, teilweise aber von weniger qualifizierten Menschen übernommen werden können, und weil viele Stellen nicht in Vollzeit angeboten oder mit anderen Teilzeitstellen verbunden werden können, rechnet Habersaat mit 400 bis 600 Schulassistentinnen und Schulassistenten, die zwischen dem 1. August 2015 und 1. August 2016 (falls Schulträger es nicht vorher schaffen) ihren Dienst antreten. Wegen der freien Ferienzeiten ist die Wochenarbeitszeit so gestaltet, dass in der Regel mit einer halben Stelle ein voller Unterrichtstag abgedeckt werden kann. Eine Verknüpfung mit vorhandenen Strukturen, z.B. mit Betreuungs- oder Ganztagsangeboten ist möglich. Habersaat: „Auch das ist ein Grund, der es aus meiner Sicht für die Schulträger attraktiv macht, die Schulassistenten selbst einzustellen.
Die Schulassistenten werden fester Bestandteil der Kollegien an den Grundschulen sein. Gesucht werden in erster Linie Erzieher/innen, sozialpädagogische Assistent/innen, Menschen aus sonstigen pädagogischen Berufen sowie Leute mit entsprechenden Erfahrungen aus Betreuungs- und Ganztagsangeboten. Von ihrer Qualifikation und von Art und Umfang ihrer Tätigkeit hängt ihre Eingruppierung und Bezahlung ab. Das Bildungsministerium und das IQSH, das für die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein zuständig ist, haben einen Zertifikatskurs zur Qualifizierung der Schulassistenten entwickelt.
Im Gegensatz zu Schulbegleitern, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches einem einzelnen Kind mit Bedarf zustehen, können die Schulassistenten die Schule, Klassen oder einzelne Kinder unterstützen. Mögliche Aufgaben sind zum Beispiel die die Unterstützung von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts, während der Pausen, bei unterrichtsergänzenden Angeboten oder bei besonderen Projekten und Klassenfahrten. Habersaat: „Bei meinen Schulbesuchen im Land habe ich noch keine Grundschule kennengelernt, die nicht eine Reihe von guten Ideen für den Einsatz der neuen Verstärkung gehabt hätte. Viele Grundschulen wissen auch schon ziemlich genau, wen sie für diese Aufgabe haben wollen.“ Die Schulbegleiter sollen nicht Lehrkräfte im Unterricht vertreten oder die Schulbegleiter ersetzen, auch wenn, wie Habersaat meint, das Vorhandensein von Schulassistenten -deren Zahl in den kommenden Jahren aufgestockt werden soll- langfristig die Notwendigkeit von Schulbegleitung reduzieren könnte.
Die Verteilung der Landesmittel richtet sich nach der Zahl der Grundschüler; auf jeden Grundschüler (Stichtag: 19.9.2014) kommen pro Jahr 125 €; dieser Satz wird an die Tarifentwicklung angepasst und soll ab 2018 anhand der aktuellen Schülerzahlen überprüft werden. 5 % der Landesmittel (2015 wegen der Startphase sogar 10 %) können für Verwaltungs- und Sachkosten eingesetzt werden. Das Land zahlt die Mittel künftig nach Prüfung der Anträge zum 15. Oktober und zum 15. März aus. Grundlage werden Kooperationsverträge der unteren Schulaufsicht (Schulräte) mit den Schulträgern. Habersaat: „Jede Grundschule wird einen Schulassistenten bekommen, größere Schulen mehrere.“
Martin Habersaat, auch stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, freut sich, dass mit der Schulassistenz ein weiterer Punkt des Unterstützungskonzepts für die Inklusion umgesetzt werden konnte. Bisherige Bausteine waren u.a. das Lehrkräftebildungsgesetz 2014, die verlässliche Finanzierung der Schulsozialarbeit (Zusätzlich zu den 4,6 Mio. für Schulsozialarbeit an Grundschulen werden über das FAG jährlich 13,2 Mio. zur Verfügung gestellt) und die Aufstockung der Stellen für Schulpsychologen von 16 auf 31,5 Stellen.
„Schleswig-Holstein unterstützt die Schulen bei der Umsetzung der Inklusion. Ein neuer Baustein wird jetzt hinzukommen: Wir wollen Schulische Assistenzkräfte zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und zur Entlastung der Lehrkräfte an den Grundschulen. Damit werden die Grundschulen besser ausgestattet werden“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst im schleswig-holsteinischen Landtag.