Bereits auf der Vorstandssitzung im Februar hatte die LAG AktivRegion Alsterland e.V. beschlossen, für die Jahre 2019 bis 2021 ein Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten in Höhe von 200.000 € zu beantragen. Dieses Budget setzt sich aus 180.000 € Fördergeldern des Bundes und 20.000 € Vereinsmitteln zusammen. Mit dem Regionalbudget gibt es somit ein neues Instrument, um die Entwicklung der ländlichen Räume weiter voranzubringen.
Interessant dürfte dieses Angebot nun besonders für Initiatoren kleiner Projekte sein, denn mit 80% ist die Förderquote der Gesamtbruttokosten recht hoch. ‚Kleinprojekt‘ bedeutet hier, dass die förderfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens 20.000 € nicht überschreiten. Aber auch der Mindestbetrag von 2.500 € sollte beachtet werden. Antragsteller können neben den Kommunen außerdem Privatpersonen, Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen im Alsterland sein.
Förderfähig sind Projekte, die zu Dorfentwicklung, Infrastrukturmaßnahmen, der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung oder lokalen Basisdienstleistungen beitragen.
Da das Regionalbudget immer nur für ein Haushaltsjahr gewährt wird, müssen die Projekte im entsprechenden Bewilligungsjahr umgesetzt und abgerechnet werden. Anträge auf das Budget müssen daher von den Kosten und vom Umsetzungszeitraum nachvollziehbar sein. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Über Projektanträge entscheidet nach Einreichung der Antragsunterlagen der Beirat der AktivRegion Alsterland. Die nächste Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 06. August 2019 statt.
Weitere Informationen zum Regionalbudget und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie beim Regionalmanagement der AktivRegion (0431/53030830) oder auf www.aktivregionalsterland.de.