Die neue Änderung des Bundesfernstraßengesetzes stärkt den Radverkehr

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In Zukunft wird es möglich sein, den Betriebsweg, der parallel zur Autobahn auch auf Brücken vorhanden ist, als Radweg auszubauen und zu nutzen. Die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes schafft die Planungsgrundlage dafür. Bei Brückeneubauten oder Brückensanierungen kann dieser Betriebsweg nun so dimensioniert werden, dass eine Nutzung als Radweg möglich wird. Dies war bisher nicht der Fall. Radwege waren zwar möglich, wenn das Land die Erstellungskosten getragen hat, die Kosten übernimmt jetzt aber der Bund.

Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann (CDU) freut sich als radpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion über diesen Erfolg: „Diese Regelung hat das Potential, den Radverkehr besonders im städtischen Umfeld weiter zu stärken. Wir können schon bestehende Radwege dadurch einfacher miteinander verbinden. Ein Brückenbau über den Rhein oder den Nord-Ostsee-Kanal nur für einen Radweg wäre unrentabel. Die Nutzung der Autobahnbrücke mit einem parallelen Betriebsweg dagegen macht Sinn!“

Mit der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes wurden außerdem weitere wichtige Regelungen getroffen:

Künftig können Mobilfunknetzbetreiber ihre Masten direkt neben Bundesfernstraßen – und damit auf bundeseigenen Flächen – errichten. Sie müssen dafür nicht mehr auf private Grundstücke zurückgreifen. Die Netzabdeckung an Fernstraßen kann damit deutlich verbessert werden. Die Errichtung kann nur noch in bestimmten Fällen – z.B. aus Sicherheitsgründen – versagt werden.

Die Gebühren für das Anwohnerparken können die Länder zukünftig in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel eigenständig regeln. Die entsprechende Änderung soll dazu dienen, den Ländern und Kommunen hier einen eigenen Gestaltungsspielraum einzuräumen. Damit wird auch einem Wunsch der Länder nachgekommen, die eine solche Regelung im Rahmen der Beratungen zur StVO-Novelle gefordert hatten.

Wie bereits letzte Woche nach der Sitzung des Bundesverkehrsausschusses mitgeteilt, unterstützen wir auch weiterhin den Markthochlauf von Erdgas-Fahrzeugen. Die entsprechende Befreiung der Erdgas-Fahrzeuge von der Lkw-Maut, die eigentlich Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre, wird um drei Jahre verlängert – also bis zum 31.12.2023.

 

 

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