Landesregierung verlängert und ergänzt die Corona Bekämpfungsverordnung und die Corona-Quarantäneverordnung

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Kiel. Die Landesregierung hat die bestehenden Landesverordnungen bis zum 04. Oktober 2020 verlängert. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:

– Es werden Erleichterungen für die professionelle Ausübung von Tanz und Musikdarbietungen durch reduzierte Abstandsregeln erleichtert (§ 5 Abs. 2)

– für Theater, Konzerte und Kino werden die Möglichkeiten der Durchführung von Veranstaltungen erleichtert (§ 5 Abs. 5)

– im neu eingefügten § 6a wird die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Behörden konstituiert

– in Fahrgegeschäften zum Beipiel auf Jahrmarkten oder in Freizeitparks gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (§10 Abs. 4)

– beim Sport wird die Möglichkeit des Zuschauens für Aufsichtspersonen von Minderjährigen geschaffen (§ 11 Abs. 4)

– die Möglichkeiten der Durchführung von außerschulischen Bildungsangeboten in Kohorten ist erleichtert worden (§ 12a)

– bei den Reiseverkehren zu touristischen Zwecken sind Erleichterungen für den Aufenthalt in den Bussen normiert worden (§ 18)

In der Corona-Quarantaneverordnung wird zur Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionen eine Ergänzung der von der Quarantänepflicht ausgenommenen Personen in § 2 vorgenommen.

Den genauen Wortlaut können Sie der Internetseite des Kreises Stormarn entnehmen.

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