Neue Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung sowie die ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen

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Bad Oldesloe.  Der Kreis Stormarn hat heute zwei Allgemeinverfügungen bekanntgemacht.

1. Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit

Diese Allgemeinverfügung wurde bis einschließlich 20. September 2021 verlängert.

Inhaltlich gab es zwei Änderungen.

Unter Punkt 1.c wurde der Begriff der Kontaktperson Kategorie 1 durch den Begriff engere Kontaktperson ersetzt. Die Definition dazu findet sich auf der Seite des Robert-Koch-Institutes ( www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=1341B163ABC761AAA6D1D30D4218AC33.internet072?nn=13490888#doc13516162bodyText8).

Unter Punkt 6 ist jetzt aufgeführt, dass die Pflicht zur Absonderung auch endet, wenn nach positivem Antigenschnelltest (PoC-Test) ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorliegt.

2. Der Erlass über Ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern“ vom 23.04.2021 wurde aufgehoben und neu erlassen. Unsere Allgemeinverfügung vom 23. April 2021 musste daher aufgehoben und neu erlassen werden.

Grund hierfür war eine Änderung in Ziffer 8c, wonach auch die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule als Abschlussjahrgang eingestuft worden ist.

Ferner ergeben sich in Ziffer 8 e) und f) Änderungen/Neuerungen für berufsbildende Schulen.

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