Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn meldet seit gestern nachmittag derzeit insgesamt 105 Neuinfektionen.
Die Gesamtzahl* der klinisch bestätigten und erfassten COVID-19-Fälle beträgt derzeit 11.968.
10.763 Personen gelten derzeit als genesen, 870 Personen sind aktuell infiziert.
335 Personen sind bisher verstorben.
Auf Basis der 561 derzeit gemeldeten Neuinfektionen der letzten 7 Tage im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner:innen) errechnet sich, Stand heute, 15:00 Uhr, ein Inzidenzwert von 229,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner:innen.
Omikron-Verdachtsfälle im Kreis Stormarn
Es gibt zurzeit vierzehn Omikron-Verdachtsfälle im Kreis Stormarn. Die Anzahl der Omikron-Verdachtsfälle steigt im gesamten Kreisgebiet mittlerweile täglich an. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend länger anhalten wird.
Ein Verdachtsfall liegt dann vor, wenn eine Person positiv getestet wird UND im Anschluss ein labordiagnostischer Verdacht auf die Omikron-Variante besteht ODER im Rahmen der Ermittlung durch das Gesundheitsamt von einem Verdachtsfall ausgegangen wird (z.B. PCR positiv getestete Reiserückkehrer aus Virusvariantengebiet oder positiv getestete enge Kontaktpersonen zu Omikron).
Es ist dann wahrscheinlich, dass es sich um diese Variante handelt. Die Bestätigung erfolgt jedoch erst durch eine Gesamtgenomsequenzierung in einem spezialisierten Labor. Die Rückmeldung dauert rund 14 Tage. Erst nach dem endgültigen Befund sprechen wir von einem bestätigten Omikron-Fall.
Bei Omikron-Verdachtsfällen müssen auch alle Kontaktpersonen in eine vierzehntägige Quarantäne (ab letztem Kontakt zum Verdachtsfall) – unabhängig vom Impftstatus.
Rechtsgrundlage für diese Verfügung bildet § 28 Abs. 1 i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG i.V.m § 106 Abs. 2 LVwG-S.-H. Nach diesen Vorschriften kann die zuständige Behörde anordnen, dass sonstige Kranke sowie Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden.
Erweitert wurde der Kreis der Betroffenen nach § 28 Abs. 1 IfSG aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn über die Anordnung zur Absonderung wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-Cov-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 30.11.2021 für enge Kontaktpersonen.
Die Ausnahme, die u.a. in Ziffer 1 c., 2. Hs. der Verfügung vorgesehen ist, findet insofern keine Anwendung, da die Pflicht zur Absonderung wegen der Einstufung als enge Kontaktperson zu einer der Infektion mit einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 verdächtigen Person erfolgt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des RKI: RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – COVID-19-Strategiepapiere und Nationaler Pandemieplan
Fallzahlen auf Ortsebene:
Eine Übersicht der Neuinfektionen (Infizierte der letzten 7 Tage) auf Ortsebene ist oben als vierte Grafik zu finden.
Mit den nachfolgenden Links erhalten Sie die Möglichkeit, sich über aktuelle gesetzliche Regelungen sowie detailliertere Angaben zum Infektionsgeschehen zu informieren.