Trittau (ots) -Nach einem Brand am 08.09.2023 in einer städtischen Notunterkunft für Obdachlose und Flüchtlinge in Trittau, wurde zunächst ein Bewohner des Hauses vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck erfolgte eine Vorführung des Tatverdächtigen beim Haftrichter des Amtsgerichtes Lübeck, welcher Untersuchungshaftbefehl erließ.
Siehe die erfolgte Pressemitteilung unter:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43735/5599998
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand liegt kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 61-Jährigen wegen vorsätzlicher schwerer Brandstiftung vor, so dass der bestehende Haftbefehl aufgehoben wurde. Er wurde unmittelbar aus der Untersuchungshaft entlassen. Der gegen den Beschuldigten zunächst bestehende Verdacht der vorsätzlichen Brandlegung konnte im Zuge der Ermittlungen nicht weiter erhärtet werden.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung werden fortgeführt, rechtfertigen aber keine Aufrechterhaltung des Haftbefehls.