Wahlen zum „Junior-Betriebsrat“ gestartet

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Daumen hoch für die junge Stimme im Job: Azubis im Kreis Stormarn können ab sofort ihren „JuniorBetriebsrat“ wählen. Die Jugend und AuszubildendenVertretung (JAV) ist ein „starkes U25Sprachrohr im Betrieb“, so die IG BAU Hamburg. Die Wahlen laufen noch bis Ende November.

 4.100 Auszubildende im Kreis Stormarn

Azubis im Kreis Stormarn wählen ihr „Sprachrohr zum Chef“


Die „junge Chance“ nutzen, um im Betrieb ein Wörtchen mitzureden: Azubis und junge
Beschäftigte im Kreis Stormarn können ab sofort ihren „JuniorBetriebsrat“ wählen. Es geht um die Jugend und AuszubildendenVertretung (kurz: JAV). Die Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt (IG BAU) startet dazu jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine des Betriebs“: „Azubis und Jugendliche sollten unbedingt ihr JAVTeam wählen. Es geht immerhin um eine starke Stimme für Azubis. Denn die JAV ist das Sprachrohr der jungen Menschen in Betrieben und Verwaltungen. Sie ist der direkte Draht zur Chefetage und damit ein wichtiger Problemlöser, wenn‘s im Betrieb mal hakt“, sagt der Vorsitzende der IG BAU Hamburg, Achim Bartels. Die Wahlen zum „jungen Betriebsrat“ laufen noch bis Ende November.

„Jugendliche haben einfach eine andere ‚Betriebsbrille auf der Nase‘. Sie haben frische
Ideen und können dem Betriebsalltag Impulse geben. Hier spielt die JAV eine wichtige
Rolle. Denn sie hat quasi eine Standleitung zur Geschäftsführung“, so Achim Bartels. Die
JAV sei aber auch ein wichtiger Hebel für junge Beschäftigte im Kreis Stormarn, um eigene
Interessen durchzusetzen: „Von der besseren AzubiBetreuung im Betrieb bis zum neuen
Tablet für die Ausbildung ein JugendBetriebsrat kann einiges bewegen. Auch individuelle
Probleme packt eine JAV an von unbezahlten Überstunden bis zur Nachhilfe beim Lernen
für die Berufsschule“, sagt Claudia Praetorius von der „Jungen BAU“, der
Nachwuchsorganisation der Gewerkschaft.
Aktuell gibt es im Kreis Stormarn rund 4.100 Auszubildende rund 150 von ihnen
lernen in der Baubranche, so die IG BAU Hamburg. Die Gewerkschaft beruft sich
dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Eine Interessenvertretung kann jeder wählen,
der in einem Betrieb arbeitet, in dem es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis
und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter
18 Jahren. Ebenso alle Azubis. Für die JAVWahlen antreten können alle Azubis
und alle Beschäftigten unter 25 Jahren.

Mehr Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter
www.javportal.de. Azubis aus
den Branchen der IG BAU, die einen „NachwuchsBetriebsrat“ gründen wollen oder
Hilfe bei der Wahl brauchen, können sich an Claudia Praetorius als
Bundesjugendsekretärin der IG BAU wenden:
jungebau@igbau.de.

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