Kiel (ots) – Anlässlich des Internationalen Holocaust-Gedenktages am 27. Januar 2025 wird die Landespolizei in diesem Jahr des Kieler Juden Adolf Feybusch gedenken.
Adolf Feybusch ist nach der Reichspogromnacht von der Polizei in „Schutzhaft“ genommen und in das Polizeigefängnis in der Düppelstraße, dem heutigen 1. Polizeirevier, und dann ins Gerichtsgefängnis in der Gartenstraße, der heutigen Polizeidirektion, gebracht worden. Nach seiner Deportation in das KZ Sachsenhausen, starb er, nach schwerster Zwangsarbeit und schlechten Lebensbedingungen, einen Monat nach seiner Entlassung.
„Der Holocaust mahnt uns, die Lehren der Vergangenheit ernst zu nehmen. Die Polizei muss sich ihrer Verantwortung stellen, nicht nur in der Erinnerung, sondern auch im täglichen Einsatz gegen Hass und Diskriminierung. Auch heute sind wir gefragt, für die Menschenwürde einzutreten und auf die Werte der Demokratie und Toleranz zu wahren,“ erklärte Stephan Nietz, Ständiger Vertreter der Landespolizeidirektorin.
Um die Erinnerung an Adolf Feybusch wach zu halten und ihn zu ehren, legen Vertreter der Landespolizei am Denkmal am 1. Polizeirevier in Kiel (Düppelstraße 23, 24105 Kiel) am 27.1.25 um 10:30 Uhr einen Kranz nieder.