Digitale Info-Veranstaltung: Testament und Erbrecht – Nachlass für eine intakte Natur

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Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin? Diese Frage bewegt immer mehr Menschen: fast jede*r Dritte in Deutschland kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation in seinem Testament zu bedenken. Allerdings tritt ohne dieses die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wer selbst bestimmen möchte, was mit dem eigenen Erbe geschieht, sollte zu Lebzeiten den letzten Willen in einem rechtsgültigen Testament festhalten. Wir von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein konnten den Notar und Fachanwalt für Erbrecht, Jan Schipkowski aus Preetz, gewinnen, um Sie über die Themen Vererben, Schenken, Stiften zu informieren. Dabei erklärt er häufige Irrtümer im Erbrecht, die Details zum Pflichtteil und beantwortet wichtige Fragen zur Testaments-Gestaltung und Vermeidung von familiären Konflikten. Im Mittelpunkt steht die Frage: „Wie kann ich sicherstellen, dass mein Geld nachhaltig Gutes bewirkt?“

Markus Stratmann von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein informiert sie dann noch über die Arbeit der Stiftung. Rund 130 Mitarbeiter*innen stemmen sich dort täglich gegen das Insektensterben, baggern für den Klimaschutz in den Mooren und sorgen so für eine intakte Natur in Schleswig-Holstein. Zudem begleitet er bei der Landesstiftung Menschen, die mit ihrem Erbe Gutes tun wollen. Als zertifizierter Stiftungsmanager weiß er, was beim gemeinnützigen Vererben zu beachten ist.

 

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