Bad Oldesloe/Kiel: Am gestrigen Donnerstag hat sich das Verwaltungsgericht in Schleswig mit einer Klage der AfD-Fraktion des Stormarner Kreistags gegen den Kreistag befasst. Es ging um die Frage, ob es rechtens ist, dass eine Fraktion zwar das Vorschlagsrecht für den Posten eines Ausschussvorsitzenden und eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hat, damit aber nicht der Anspruch besteht, dass die vorgeschlagene Person gewählt wird.
Zum Hintergrund: Seit Beginn der letzten Kommunalwahlzeit im Juni 2023 hat die AfD-Fraktion mehrfach Vorschläge für die Wahl eines Ausschussvorsitzenden des Hauptausschusses sowie die Wahl eines stellvertretenden Jugendhilfeausschussvorsitzenden gemacht. Diese Vorschläge haben in geheimer Wahl keine Mehrheit gefunden.
Das Verwaltungsgericht äußert sich zum Ergebnis der Verhandlung wie folgt:
„Die 6. Kammer hat heute in zwei Kommunalverfassungsstreitverfahren der jeweiligen AfD-Fraktionen gegen die Kreistage Stormarn (6 A 29/23) und Pinneberg (6 A 33/23) die Klagen der Fraktionen abgewiesen.
Die Richterinnen und Richter entschieden, dass keine Rechtsverletzung darin liege, dass die Kreistage die von den jeweiligen AfD-Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden nicht gewählt hätten. Aus der Kreisordnung ergebe sich, dass der Kreistag die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse wählt. Zwar stehe das Vorschlagsrecht nach der Kreisordnung den Fraktionen zu. Hieraus folge aber aus Sicht der Richterinnen und Richter kein intendiertes Ergebnis. Mit anderen Worten: Die Kreisordnung sehe ein Recht auf Wahl vor, jedoch kein Recht darauf, gewählt zu werden. Der Minderheitenschutz und das Recht auf Chancengleichheit, dem dieses Vorschlagsrecht Rechnung trage, sei nicht verletzt. Auch liege keine Einschränkung des freien Mandats darin, dass die Landesvorsitzenden von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW in einer gemeinsamen Presseinformation vom 9. Juni 2023 ihren Kommunalvertretern geraten hatten, Vertreter der AfD nicht in herausgehobene Positionen der Kommunalvertretungen zu wählen. Mit dieser Presseinformation werde nicht in das freie Mandat der Kreistagsabgeordneten, das in der Presseinformation auch aufgeführt wird, eingegriffen. Letztlich sei die Wahl der AfD-Fraktionsmitglieder zu Ausschussvorsitzenden lediglich an der fehlenden Mehrheit gescheitert.
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Klägerinnen können binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.“
Kreispräsident Hans-Werner Harmuth: „Für den Kreistag in Stormarn bedeutet das Ergebnis, dass wir rechtmäßig gehandelt haben. Das ist eine gute Nachricht, denn das Gericht hat bestätigt, dass die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt wurden.“ Der Stormarner Kreistag tagt das nächste Mal am Freitag, 20. Juni 2025.